Leistungsangebote

Ihre Krankenversicherung wird für die Kosten der Behandlung und Krankenhausversorgung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen aufkommen. Leistungen, die über diese Vereinbarungen hinaus in Anspruch genommen werden, müssen von Ihnen selbst getragen werden. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen den Allgemeinen Krankenhausleistungen (Regelleistungen) und Wahlleistungen.

Regelleistungen

Ärztliche und pflegerische Tätigkeiten, Unterkunft und Verpflegung sowie erforderliche Untersuchungsleistungen sind durch die Allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt. Bei der Aufnahme können Sie auch den aktuellen DRG-Entgelttarifvertrag mit weiteren Informationen zu den gültigen finanziellen Rahmenbedingungen erhalten. 
 

Wahlleistungen (Privatpatienten, Selbstzahler)

Die Kosten für die Wahlleistung Chefarzt richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Die Preise für Ein-oder Zweibettzimmer können Sie gerne bei uns erfahren. Nach Absprache besteht die Möglichkeit der Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson.

 

Unsere Wahlleistungen im Überblick

  • Chefarztbehandlung / Wahlarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Die Wahlleistungen werden beim Aufnahmegespräch mit Ihnen vereinbart. Sollte Ihre Versicherung einzelne Wahlleistungen nicht abdecken, können Sie diese als Selbstzahler natürlich in Anspruch nehmen. Wir werden Sie über alle wichtigen Informationen zu den Wahlleistungen informieren und beraten Sie gerne.